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Zur Beschaffung von Passersatzpapieren aus Guinea und Sierra Leone durch deutsche Ausländerbehörden

http://thecaravan.org/files/caravan/RAV Info Guinea.pdf

Von RA Jan Sürig, Bremen

Aufenthaltsrechtlich tätigen AnwältInnen, MitarbeiterInnen der Flüchtlingsräte und anderen beruflich mit Flüchtlingen befassten Menschen ist die Zahlung von Handgeldern insbesondere für guineische Passersatzpapiere nicht neu:

Bereits 2007 tauchten in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg Aktenauszüge des Landkreises Halberstadt auf, aus denen sich die Zahlung von 16.000 € für „Gebühr für Einreisebehöden-Übernahmeerklärung Guinea“ für acht Personen ergab1. Empfänger war das Einwohner-Zentralamt Hamburg.

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg erklärte am 15. Februar 2008 in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Antje Möller (GAL) diese Zahlung so:
„Das Einwohner-Zentralamt hatte in Amtshilfe für die Zentrale Abschiebungsstelle des Landes Sachsen-Anhalt Passersatzpapiere für Guineische Staatsangehörige beschafft und hierfür 16.000,- € verauslagt. Das Geld wurde einem autorisierten guineischen Behördenvertreter in bar gegen Quittung übergeben. Die Zentrale Abschiebungsstelle des Landes Sachsen-Anhalt hat den im Rahmen der Passersatzpapierbeschaffung von Hamburg verauslagten Betrag im Februar 2007 erstattet.“2

Nicht immer genügte eine Überweisung nach Hamburg, um Passersatzpapiere zu bekommen, mitunter waren auch Reisen nach Übersee erforderlich. So heißt es in einem Aktenvermerk des Landkreises Harburg (Winsen/Luhe, Niedersachsen) vom 16.7.2008:

„Herr V., ZAAB BS/Langenhagen, teilte mit, das Mitarbeiter der ZAB Dortmund direkt nach Guinea fliegen um mit den Positivbescheinigungen der Botschaftsvorführung 2007 Ausreisepapiere für die Betroffenen zu bekommen (weil die Botschaft hier ohne Freiwilligkeitserklärung nichts ausstellt). Das Dokument würde unbegrenzt gültig sein und kann für eine Abschiebung genutzt werden.
Die Kosten hierfür betragen ca. 2.500,- Euro. Dafür müssten wir eine Kostenübernahmeerklärung abgeben.“1

Dieser Aktenvermerk wurde dann behördenintern weitergeleitet an „Herrn K., mit der bitte um Entscheidung ob die Kostenzusage gegeben werden kann (auf dem „PEP-Konto“ befinden sich aktuell noch 7600,- Euro)“2

Der Preis für ein guineisches Passersatzpapier scheint sich zwischenzeitlich bei 2.000 € eingependelt zu haben. So wurde lt. Antwort des Senats der Freien Hansestadt Bremen auf die Anfrage der Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE vom 10. November 2009 von der Bremer Ausländerbehörde in einem Fall für 2.000 € ein guineisches Passersatzpapier angefordert3, und auch die Zentrale Aufnahme- und Ausländerbehörde Braunschweig (heute Zentrale Aufnahme- und Ausländerbehörde Niedersachsen) hat nach einem Aktenvermerk vom 23.8.2007 2.000,- € für die Ausstellung eines Passersatzpapieres bezahlt4.

Der niedersächsische Innenminister Schünemann teilte am 20.11.2009 auf die Kleine Anfrage der Cuxhavener SPD-Landtagsabgeordneten Daniela Behrens mit5:

„Für Passersatzpapiere, die von der guineischen Botschaft ausgestellt werden, wird regelmäßig eine Gebühr von 45 Euro je Passersatzpapier erhoben. Für Passersatzpapiere, die im Jahr 2007 von der eigens zum Zweck der Identitätsprüfung eingereisten guineischen Delegation ausgestellt wurden, ist eine Gebühr von 250 Euro je Passersatzpapier festgesetzt worden. Werden weitergehende Nachforschungen in Guinea erforderlich, so wird von der guineischen Seite eine Gebühr von 2 000 Euro bzw. seit 2009 von 2 500 Euro je Passersatzpapier erhoben.“
... zum Weiterlesen:
http://thecaravan.org/files/caravan/RAV Info Guinea.pdf

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