
Das ist natürlich nicht die korrekte Bedeutung dieser 4 Buchstaben, aber es ist das, was mit diesem Gesetz erreicht werden soll und wie es sich für die Menschen, die davon betroffen sind, anfühlen wird.
Mit GEAS wird aus Flüchtlingsschutz, wie wir ihn bisher kannten, Kriminalisierung und Verfolgung von Flüchtlingen. GEAS wird dafür sorgen, dass nun auch Menschen schon während ihres Asylverfahrens in Haft genommen werden können, nicht nur bei Abschiebungen. GEAS macht zum ersten mal in Deutschland die Inhaftierung von Kindern möglich. GEAS sorgt für Schnellverfahren, ohne ausreichende Prüfung und rechtlichen Schutz. Durch GEAS werden massenweise Menschen in die Illegalität gedrängt werden. GEAS nimmt Menschen das Recht auf Bewegungsfreiheit und das Recht auf Arbeit. GEAS macht aus Flüchtlingen Menschen ohne Menschenrechte und aus Europa eine unbezwingbare Festung.
GEAS ist das gepriesene neue Gemeinsame Europäische AsylSystem und es ist seit dem 12.06.2026 in allen europäischen Vertragsstaaten in Kraft. Deutsche Politiker der CDU, SPD und der Grünen haben maßgeblich daran mitgearbeitet und es vorangetrieben. Die aktuelle Regierung hat dieses Unrecht mit einem noch schärferen „GEAS-Anpassungsgesetz“ in deutsches Recht übertragen.
Hier ein paar Auszüge, was es bedeutet:
- Niemansland an den europäischen Außengrenzen
GEAS ermöglicht es, Menschen die an den europäischen Außengrenzen aufgegriffen werden, 3 Monate lang so zu behandeln, als wären sie nicht eingereist, obwohl sie physisch da sind. Das nennt man „Nichteinreisefiktion“. Sie kommen in sog. „Grenzzentren“, in denen sie praktisch in Haft sind und erhalten ein Schnellverfahren, ohne geregelte Beratung oder rechtliche Vertretung. Nur sehr wenige Personengruppen sind davon ausgenommen. - Entscheidungen über Menschenleben im Schnellverfahren
Für alle Flüchtlinge, deren Schutzquote in Europa unter 20 % liegt, wird es Schnellverfahren geben. Das betrifft z.B. Menschen aus der Türkei, dem Irak oder Kongo. Die Klagefrist ist nur eine Woche und eine Klage schützt nicht automatisch vor Abschiebung. Es wird in diesen Fällen nicht mehr um Schutz gehen oder die Aufklärung eines Fluchtschicksals, sondern darum, einen Menschen schnellstmöglich rechtslos zu stellen. - Menschen in Lagern - damit hat Deutschland Erfahrung
Alle alleinstehenden Flüchtlinge werden künftig für die Dauer von 2 Jahren bzw. bis zu ihrer Abschiebung, in großen Sammellagern leben müssen. Familien für 6 Monate. Bei voller Überwachung, wer wann rausgeht, wer wann gegessen hat und ob man beim Lagerarzt war. Keine Privatsphäre, kein Bargeld, Kantinenessen, keine sozialen Kontakte. Für Menschen, die zuvor in anderen europäischen Staaten registriert waren, wird es in vielen Bundesländern spezielle Sonderlager geben, um sie noch einfacher abschieben zu können. Das wird die meisten betreffen. - Unsichtbare Fesseln
In allen Lagern wird es möglich sein, dass die Behörden Menschen verbieten können, das Lager ohne Genehmigung zu verlassen. Diese Menschen werden eine Genehmigung brauchen, wenn sie zum Arzt wollen, zum Rechtsanwalt, zu einer Beratungsstelle oder einfach nur, um Freunde und Verwandte zu sehen, denn Besuche sind in allen Lagern jetzt schon verboten. Bekommt man keine Genehmigung und verlässt das Lager trotzdem, kann es schwere Folgen haben, z.B. Leistungskürzungen, Einstellung des Asylverfahrens oder „echte“ Haft, in echten Gefängnissen. - Haft im Namen des Kindeswohls
Erstmalig wird es im deutschen Recht Haft für Kinder geben. Eine Möglichkeit, die in GEAS nicht zwingend ist, die Deutschland aber eingeführt hat. Damit können Kinder jeden Alters unter bestimmten Bedingungen während des Asylverfahrens inhaftiert werden. Natürlich nur, wenn es dem Kindeswohl dient. Wir können mit Spannung die erste Begründung einer Behörde erwarten, wie Haft dem Kindeswohl dienen kann. Ebenso kann diese „Asylverfahrenshaft“ auch Schwangere, Kranke und andere vulnerable Gruppen treffen. - Das Screening – der gläserne Flüchtling
Alle Menschen, die seit dem 12.06.2026 nach Europa einreisen, müssen innerhalb von 3 Tagen einem Screening unterzogen werden. Zur Klärung der Identität, der Fluchtroute und zu „Gefahrenabwehr“. Denn das Narrativ ist nicht, dass hier Menschen kommen, die Schutz suchen, sondern potentielle Gefährder und Gewalttäter. In dem Verfahren wird der zuständige Mitgliedsstaat und das Alter einer Person festgelegt und sie werden sie einem Asylverfahren (Schnellverfahren oder normales Verfahren) unterzogen, oder kommen direkt in Abschiebehaft. Zuständig dafür ist die Bundespolizei. - Rassistische Arbeitsverbote
GEAS kennt Arbeitsverbote nur für Menschen, die einem sog. „Schnellverfahren“ unterzogen werden, wenn dieses auch in 3 Monaten abgeschlossen werden kann. Deutschland hat diese Arbeitsverbote aber auf alle Menschen aus sogenannten „sicheren“ Herkunftsländern ausgeweitet. Die Liste dieser Länder wurde ebenfalls erweitert. Die Türkei gehört inzwischen auch dazu, weil sie seit 1999 Beitrittskandidat der EU ist und damit trotz der schlechten Mesnchenrechtslage als „sicher“ gilt. Menschen aus der Türkei sind die drittgrößte Flüchtlingsgruppe in Deutschland. Durch die Arbeitsverbote ist diesen Mesnchen die Aufenthaltssicherung über Integration für immer verschlossen. - Die Schutzlosen Schutzbefohlenen
Bisher galten unbegleitete Minderjährige, also Kinder und Jugendliche, die allein fliehen müssen, als besonders vulnerabel und schutzwürdig. Sie waren daher vor einer Abschiebung in einen anderen europäischen Staat geschützt. Das gilt jetzt nicht mehr automatsich. Abschiebungen Minderjähriger ohne Eltern innerhalb Europas werden durch GEAS möglich. Bevor sie überhaupt ein Asylverfahren haben werden, müssen diese Jugendlichen nun erst einmal darum kämpfen, überhaupt hier bleiben zu können. Schutzbefohlene werden so zu Schutzlosen gemacht. Auch ihre Altersfeststellung ändert sich. Das Jugendamt ist nicht mehr allein zuständig, sondern andere Behörden, wie die Bundespolizei und das BAMF werden mitmischen. Nicht zum Wohle der Jugendlichen. - Chaos statt Vereinfachung
GEAS sollte das Asylrecht ja nicht nur reformieren und angleichen, sondern auch vereinfachen. Das Gegenteil ist eingetreten. Teilweise gelten unterschiedliche Regelungen (altes und neues Recht) parallel für unterschiedliche Gruppen, teilweise verstößt deutsches Recht gegen europäisches Recht und insgesamt ist das komplexe System des Asylrechts noch undurchsichtiger geworden. Nicht nur für Behörden, Beratungsstellen und Anwälte, sondern vor allem für die Menschen, die davon betroffen sind: flüchtende Menschen, die versuchen, ihr Leben zu retten.