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Koalitionswille zur Abschiebung von togolesischen Flüchtlingen nicht zu brechen

By admin, 29 September, 2006

Bundestagsfraktion DIE LINKE.

27.09.2006

Pressemitteilung von Sevim Dagdelen

Koalitionswille zur Abschiebung von togolesischen Flüchtlingen nicht zu
brechen

Die CDU/CSU-Fraktion hat in der heutigen Innenausschusssitzung einen
bundesweiten Abschiebestopp für togolesische Flüchtlinge (Drs. 16/2627)
abgelehnt. Dazu erklärt Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin
der Fraktion DIE LINKE.:

Der CDU/CSU-Fraktion ist es egal, ob abgeschobene Flüchtlinge aus Togo
von Verfolgung bedroht sind oder nicht. Sie hat heute erneut gezeigt,
dass sie bei ihrer Entscheidung auf eine sachliche Klärung der Gefahr
für abgeschobene Flüchtlinge keinen Wert legt. Obwohl man sich bei der
SPD unsicher war, wie man sich gegenüber den Forderungen verhalten soll,
lehnte es der Ausschuss heute mit Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und
Teilen der SPD-Fraktion ab, den Antrag solange zu vertagen, bis der
aktuelle Lagebericht des Auswärtigen Amtes vorliegt.

Auch der Berichterstatter der SPD schloss sich der Linken an, dass man
nicht in ein Land abschieben könne, in dem die Gefährdungssituation für
Abgeschobene nicht eindeutig geklärt sei. Im Zweifel müsse man sich zu
Gunsten des Angeklagten entscheiden. Man nehme die Bedenken des
Verwaltungsgerichts Freiburg ernst, das in einem Urteil vom März 2006
dem Asylgesuch eines Flüchtlings aus Togo positiv beschieden hatte. Das
Gericht hatte aufgrund der großen Gefahr politischer Verfolgung von
Mitgliedern bzw. vermeintlichen Mitgliedern der Opposition Abschiebungen
von Flüchtlingen als ‚Lebendversuche’ bezeichnet.

Diese Äußerung von Seiten der SPD löste beim Koalitionspartner hektische
Proteste aus: Ihr Berichterstatter Reinhard Grindel lehnte unter Verweis
auf die jüngste Stellungnahme des UNHCR, der eine Stabilisierung der
Lage in Togo im letzten Jahr feststellt, eine weitergehende sachliche
Befassung des Ausschusses ab. Allerdings merkte er an, dass er auch ohne
diese Stellungnahme des UNHCR gegen den Antrag gestimmt hätte.

Auch wenn der UNHCR kein Moratorium mehr fordert, bestätigt er in seiner
Stellungnahme doch, dass sich die Rolle der togolesischen Armee als
Instrument der Machtsicherung keinen Zentimeter verändert habe. In der
Stellungnahme wird darüber hinaus deutlich, dass die Regierung bisher
keine konkreten Schritte zur Demokratisierung unternommen hat. Die
Willensbekundungen sind lediglich dafür gedacht, das Image des
togolesischen Regimes im Ausland zu verbessern. Ich fordere, dass
Aussagen von NGOs und abgeschobenen Flüchtlingen stärker im Lagebericht
des Auswärtigen Amtes berücksichtigt werden.

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