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Eltern und Kinder bei Charterabschiebungsflug nach Westafrika getrennt

By admin, 27 September, 2006

Presseerklärung von PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.

27. September 2006

Abschiebung um fast jeden Preis:
Eltern und Kinder bei Charterabschiebungsflug nach Westafrika getrennt
Jetzt wird bekannt: Vater unternimmt einen Suizidversuch –
Abschiebung der Restfamilie per Learjet angekündigt

Dramatisches Nachspiel zu einer brutalen Abschiebung. Vom 18. September bis zum 20. September 2006 fand unter deutscher Leitung und unter Beteiligung der Niederlande, Frankreichs, der Schweiz und Maltas eine Sammelabschiebung per Charterflug in die westafrikanischen Staaten Guinea, Togo und Benin statt. Die Koordination erfolgte durch die Bundespolizei und die Hamburger Innenbehörde. Pünktlich zum Weltkindertag lobte der Bundesinnenminister die Aktion – nachdem der letzte Abgeschobene in Benin abgesetzt war. Der Flug sei ein „wichtiges Zeichen für den entschlossenen Willen der beteiligten europäischen Partner, die illegale Migration gemeinsam wirksam zu bekämpfen.“

Die Aktion fand unter größter Geheimhaltung statt. So wurde auch erst später bekannt, dass bei der Aktion eine Familie mit voller Absicht getrennt worden ist. Die Opfer: die togoische Familie Kpakou aus Cölbe in Mittelhessen. Nach dreizehnjährigem Aufenthalt des Vaters wurden die Familienmitglieder vor der Abschiebung zu verschiedenen Flughäfen gebracht. Von Hamburg aus sollte der Vater mit vier volljährigen und zwei minderjährigen Kindern abgeschoben werden. Die Mutter, der jüngste Sohn, eine Tochter und deren Kleinkind wurden zu einem Linienflug nach Frankfurt transportiert. Die dramatischen Szenen, die sich bei einem solchen Trennungsszenario entwickelt haben, dessen Sinn den Betroffenen wohl kaum zu vermitteln war, sind leicht vorstellbar. Sie wurden von den Behörden aber offenbar sehenden Auges herbeigeführt.

Während in Hamburg der Familienvater wegen massiven Bluthochdrucks von einem Arzt für nicht reisefähig erklärt wurde, transportierte man die Kinder, auch die zwei Minderjährigen, nach Togo. Kinder brauchen ihre Eltern? Offenbar nicht nach deutschem Behördenverständnis.

Parallel dazu die Situation am Flughafen Frankfurt: Der Pilot des Linienfluges weigerte sich, die Widerstand leistenden Frauen mitzunehmen. Beide Erwachsene wurden daraufhin zunächst in Abschiebungshaft genommen, die Kinder in ein Frankfurter Kinderheim eingeliefert – Frankfurter Lokalkolorit zum Weltkindertag. Glücklicherweise sind die Kinder inzwischen wieder beim Vater und bei deutschen Freunden. Die Abschiebung der restlichen Familienangehörigen ist bereits angekündigt. Jetzt soll ein Minijet gechartert werden.

Der Vater unternahm aus Angst vor der Abschiebung gestern einen Suizidversuch.

Nach Informationen, die Unterstützer in Togo eingeholt haben, sollen die bereits abgeschobenen Kinder bei Verwandten unter extrem schwierigen Bedingungen leben.

Während sich eine Bleiberechtsregelung in der politischen Diskussion immer deutlicher abzeichnet und für die Innenministerkonferenz Mitte November angekündigt ist, haben sich Ausländerbehörden nicht gescheut, den Charterflug ab Hamburg auch mit Angehörigen dieses Personenkreises zu füllen.

Abschiebungen per Charterflug dienen der Kriminalisierung der Abgeschobenen und der Rechtfertigung einer rigiden europäischen Abschiebungspolitik. Deshalb werden denen, die nach teilweise jahrzehntelangem Aufenthalt aus guten Gründen „reiseunwillig“ sind, die (angeblichen) Straftäter „beigemischt“. Unter dem Etikett „Abschiebung von Straftätern“ sind solche Flüge dann offenbar jeglicher Kritik entzogen.

gez. Bernd Mesovic

Referent

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