PRESSEMITTEILUNG des Thüringer Flüchtlingsrates e.V.
Eisenach: Diabeteskranker Flüchtling soll abgeschoben werden
Grenzen des rechtlich Zulässigem erneut überschritten?
Stellungnahme des KARAWANE-Netzwerks
an das Verwaltungsgericht Gera
Als völlig unverständlich und inakzeptabel bezeichnete Steffen Dittes für den Flüchtlingsrat Thüringen e.V. die Abschiebeandrohung der Ausländerbehörde Eisenach gegenüber Aboubacar Wan aus Sierra Leone (zu hintergrundinformationen und Unterstützungskampagne).
"Die Ausländerbehörde Eisenach versucht hier wiedereinmal eine Abschiebung durchzusetzen, obwohl die Rechtssprechung in der Bundesrepublik eine solche im vorliegenden Fall ganz offensichtlich verbietet."
Aboubacar Wan leidet an Diabetes und muss viermal am Tag Insulin spritzen. Die Behörde in Eisenach rechtfertigt die Abschiebung damit, dass sie nach einer Abschiebung nach Sierra Leone zwei Jahre lang die Insulinversorgung sicherstellen würde.
"Eine solche befristete und auch vage Zusage zur Rechtfertigung einer zwangsweisen Abschiebung macht erneut deutlich, dass für die Behörde die Abschiebung wichtiger ist als die Gesundheit von Flüchtlingen. Keinesfalls kann für Sierra Leone angenommen werden, dass Aboubacar Wan
nach diesem Zeitraum die medizinische Behandlung und Medikamentation erfährt, die zum Schutz seiner Gesundheit aber notwendig ist. In gleichgelagerten Fällen haben Gerichte in der Bundesrepublik den Abschiebebegehren von Behörden bislang immer klar einen Riegel vorgeschoben."
Die Ausländerbehörde Eisenach hat diese Rechtssprechung ignoriert und somit findet am 5. März 2009 vor dem Verwaltungsgericht Gera eine Verhandlung statt.
"Ich bin optimistisch, dass wieder einmal ein Gericht eine geplante Abschiebung der Ausländerbehörde Eisenach stoppt. Dann stellt sich aber langsam die Frage, an welchen Rechtsgrundsätzen die Behörde in Eisenach ihr Verwaltungshandeln eigentlich orientiert, wenn ihr innerhalb kurzer Zeit wieder einmal ein Gericht attestiert, die Grenzen des rechtlich zulässigen überschritten zu haben.", so Steffen Dittes.
Die Verhandlung findet am Donnerstag, den 5. März, ab 10.00 Uhr wird vor dem Verwaltungsgericht Gera, Hainstr. 21, 07545 Gera, Sitzungssaal 102, statt.
Flüchtlingsrat Thüringen e.V.
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