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FREIHEIT FÜR HASAN DINLER! - dringende Faxkampagne

28. Mai 2013

Schweiz will ihn nach Spanien zurückschieben!
Spanien verweigert Recht auf politisches Asyl
In Türkei erwartet ihn eine lebenslange Haftstrafe

Hasan Dinler befindet sich seit dem 20. März im Hungersstreik. Der erste Abschiebeversuch von Schweiz nach Spanien mit der Fluggesellschaft Iberia scheiterte am heutigen Dienstag, den 28. Mai 2013. Die Polizei nahm fünf Aktivisten, die die Passagiere des Flugs über die Abschiebung informieren wollten, am Flughafen Zürich fest. Diese wurden nach einigen Stunden freigelassen. Hasan Dinler wurde wieder ins Gefängnis nach St. Gallen gebracht. Der nächste Abschiebeversuch könnte in den nächsten Tagen erfolgen. Daher rufen wir alle auf, weiterhin sich aktiv für seine Freiheit einzusetzen.

Ein neues Fax gerichtet an das Bundesamt für Migration und der Bundesrätin für Justiz und Polizei der Schweiz finden Sie im Anschluss oder hier als pdf-Dokument zum Ausdrucken. Eine Übersetzung der Stellungnahme des Menschenrechtsvereins IHD aus Istanbul ist ebenfalls angehängt (Original als pdf-Dokument).

Hasan Dinler ist am 13.05.13 von seinem Flüchtlingslager in der Schweiz abgeholt und ins Gefängnis gebracht worden, von wo er nach Spanien abgeschoben werden soll. Er hat zuvor in Spanien bereits sein Recht auf politisches Asyl geltend gemacht. Sein Asylantrag wurde jedoch abgelehnt und er ist dann zur Abschiebung ins Gefängnis gekommen. Durch die Unterstützung eines Rechtsanwalts ist er aus dem Gefängnis entlassen worden. Anschließend ist er in die Schweiz eingereist und hat dort erneut Asyl beantragt. Sein Asylantrag ist aufgrund des Dublin-II-Abkommens nicht durchgeführt worden.

Wie bereits erwähnt befand sich Hasan Dinler im Hungerstreik und seit Sonntag sogar im Trockenfasten. Dies führt dazu, dass sein Gesundheitszustand nach drei bis vier Tagen lebensbedrohlich wird. Ferner leidet Herr Dinler an Asthma. Trotz seines schwachen Gesundheitszustandes sollte er der physischen und psychischen Strapazen der Abschiebung ausgesetzt werden. Seine Überstellung sollte am heutigen, 28.5.2013, erfolgen. Er hat sich jedoch geweigert, mit der Iberia-Maschine nach Madrid zu fliegen, weil ihm von dort die Auslieferung an die Türkei droht.

In der Türkei saß Herr Dinler bereits 10 Jahre als politischer Gefangener im Gefängnis. Dort ist von der Kammer für schwere Straftaten mit Sonderbefugnissen eine lebenslange Haftstrafe gegen ihn verhängt worden. Die Urteile dieser Gerichte werden von Menschenrechtsorganisationen und der breiten demokratischen Öffentlichkeit stark kritisiert und angezweifelt. Es erwarten ihm aufgrund eines solchen Urteils etwa 20 Jahren Haft.

Die Überstellung von Hasan Dinler nach Spanien darf nicht durchgeführt werden, weil dort sein Asylantrag bereits abgelehnt ist und er dort bereits im Gefängnis war. Die Gefahr, dass er sofort an die Türkei ausgeliefert wird, ist gegeben.

Setzt euch für die sofortige Freilassung von Hasan Dinler ein. Fordert die Durchführung eines neuen Asylverfahrens in der Schweiz. Viele frühere Weggefährten von Hasan Dinler haben bereits in der Schweiz politisches Asyl erhalten.

Schreibt Faxe an das Amt für Migration der Schweiz und schickt eine Kopie ebenfalls an die Bundesrätin Frau Simonetta Sommaruga. Ein Musterschreiben findet ihr auf der nächsten Seite.

Solidarische Grüße

KARAWANE für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen

+ + + + + + + + + + + + + M U S T E R F A X + + + + + + + + + + +

Absender:

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An:

Bundesrätin Simmonetta Sommaruga
Eidg. Justiz- und Polizeidepartement
Bundeshaus West, CH-3003 Bern
Fax: 0041 31 322 78 32

Datum: ______________

Freilassung Hasan Dinler
Keine Auslieferung nach Spanien
Durchführung eines Asylverfahrens in der Schweiz

Sehr geehrte Frau Sommaruga,

wir ersuchen Sie, die Überstellung von Herrn Hasan Dinler nach Spanien einzustellen, seine Freilassung anzuordnen und eine spätere mögliche Auslieferung in die Türkei zu stoppen. Ermöglichen Sie Herrn Hasan Dinler eine faire Prüfung seines Asylgesuches in der Schweiz.

Hasan Dinler hat in Spanien bereits sein Recht auf politisches Asyl geltend gemacht. Sein Asylantrag wurde wie viele andere abgelehnt und er ist dann zur Abschiebung ins Gefängnis gekommen. Durch die Unterstützung eines Rechtsanwalts ist er aus dem Gefängnis entlassen worden. Anschließend ist er in die Schweiz eingereist und hat dort Asyl beantragt. Sein Asylantrag ist aufgrund des Dublin-II-Abkommens nicht durchgeführt worden. Seine Überstellung nach Spanien war für den 28.05.2013 geplant.

In der Türkei saß Herr Dinler bereits 10 Jahre als politischer Gefangener in den dortigen Gefängnissen. Dort ist von der Kammer für schwere Straftaten mit Sonderbefugnissen eine lebenslange Haftstrafe gegen ihn verhängt worden. Die Urteile dieser Gerichte werden von Menschenrechtsorganisationen und der breiten demokratischen Öffentlichkeit stark kritisiert und angezweifelt. Es erwarten ihm aufgrund eines solchen Urteils etwa 20 Jahren Haft. Der Menschenrechtsverein IHD aus Istanbul hat bereits hierzu Stellung bezogen und bestätigt die Gefahr für Herrn Dinler in der Türkei.

Hasan Dinler hat am 20. Mai einen Hungerstreik angefangen. Er leidet seit Jahren an Asthma. Am 26. Mai hat er mit dem Trockenfasten begonnen. Herr Dinler braucht dringend Ruhe und Sicherheit.

Die Überstellung von Hasan Dinler nach Spanien darf nicht durchgeführt werden. Prüfen Sie bitte sein Asylgesuch.

Mit freundlichen Grüßen

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+ + + + + + + + + + + + + STELLUNGNAHME MENSCHENRECHTSVEREIN IHD + + + + + + + + + + +

İnsan Hakları Derneği İstanbul Şubesi
Original als pdf-Dokument

24.5.2013
Für die zuständige Behörden

Wir wurden durch Angehörige von Hasan Dinler über seine Situation informiert. Wir haben erfahren, dass Hasan Dinler Asyl gesucht hat, dass er in der Schweiz nun inhaftiert ist, und dass seine Freiheit und Sicherheit gefährdet sind.

Hasan Dinler ist unserem Verein bekannt. Er war in demokratischen Massenorganisationen tätig. Er war in Vereinen sozial und politisch aktiv. An unterschiedlichen Veranstaltungen unseres Vereines hat er teilgenommen.

Hasan Dinler wurde aufgrund seiner politischen Aktivitäten in den 90ern festgenommen. Ihm wurde vorgeworfen, dass Mitglied illegaler Organisationen sei. Daher wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt. Unter Haft wurde er mit vielen Anderen Opfer massiver Folter. Die Haft basierte auf Geständnissen, die unter der Folter erwirkt wurden.

Hasan Dinler wurde anschließend von der Kammer für schwere Straftaten mit Sonderbefugnissen nach dem Anti-Terror-Gesetz §10 vom dafür zuständigen staatlichen Sicherheitsgericht ein Verfahren gegen ihn eröffnet. Das Verfahren wurde dann vom Sondergericht 11 Istanbuls beendet.

Diese Gerichte sind ihrem Wesen nach politisch gebunden und daher weder unabhängig noch unparteiisch. Diese Gerichte sind berechtigt besondere Urteile auszusprechen. In ihrer Praxis bewegen sie sich jenseits der Gesetzgebung. Ein faires Verfahren ist nicht gegeben. Daher werden sie in der Türkei von zahlreichen Menschenrechtlern, demokratischen Persönlichkeiten und Organisationen kritisiert. Es besteht daher ihrerseits kein Vertrauen in den Beschlüssen dieser Gerichte. Aufgrund der von diesen Gerichten nicht fair zustande gekommenen Urteile sitzen zurzeit Hunderte Schüler und Studenten, an die 60 Journalisten, knapp 40 Rechtsanwälte, und Tausende politische Aktivisten und Gewerkschaftler in den Gefängnissen.

Hasan Dinler wurde unter diesen Umständen zu lebenslanger Haft verurteilt. Wenn Hasan Dinler an die Türkei ausgeliefert wird, wird er in ein F-Typ Isolationsgefängnis untergebracht. In diesen Gefängnissen sind die Gefangenen untereinander und von der Außenwelt isoliert. Von den Verteidigern der Menschenrechte wird diese Gefängnisform als Folter bezeichnet. In solchen Gefängnissen ist er seiner Grundrechte beraubt und muss seine Haft ausharren. Hasan Dinler hat bereits 10 Jahre Haft hinter sich. Wird er ausgeliefert droht ihm eine weitere Haft von ungefähr 20 Jahren.

Die Auslieferung von Hasan Dinler an die Türkei würde bedeuten, dass er aufgrund eines nicht vertrauenswürdigen Urteils dem Folterzustand ausgesetzt würde.

Wir sind der Meinung, dass bei jeglicher Entscheidung über Hasan Dinler die genannten Fakten berücksichtigt werden müssten.

Hochachtungsvoll
Menschenrechtsverein
Vorstandsmitglied der Sektion Istanbul
Gülizar Tuncer

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