Protestfax in Solidarität mit Felix Otto
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Absender:
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An:
Innenminister Manfred Scherer
im thüringischen Innenministerium
Steigerstraße 24; 99096 Erfurt
Tel.: 0361/37 900; Fax: 0361/37 93 111
Kopie an:
Amtsgericht Bad Lobenstein Zwst. d. Amtsgericht Pößneck
Mühlgasse 19c, 07356 Lobenstein
Tel: 036651 610 0; Fax: 036651 610 10
Sehr geehrter Damen und Herren,
ich bin auf den Fall des Herrn Felix Otto, ein Flüchtling aus Kamerun, der seit 9 Jahren in Thüringen lebt, aufmerksam geworden.
Seit dem 30. März 2009 befindet sich Herr Felix Otto in der Justizvollzugsanstalt in Suhl-Goldlauter, wo er 8 Monate Haft verbüßen soll für die Verletzung der sogenannten Residenzpflicht. Das extreme Strafmaß, das eines der höchsten ist, was seit der Einführung der sogenannten Residenzpflicht im Jahr 1982, verhängt wurde, hebt die Absurdität und die Unmenschlichkeit dieses Gesetzes vor.
Herr Felix Otto hat sein Recht auf Bewegungsfreiheit wahrgenommen, um der Isolation der Lagerrealität zu entkommen. Er hat nichts Kriminelles getan, doch wird er als Verbrecher abgeurteilt.
Wie Sie sehr gut wissen, ist das „Verbrechen“ für das er bestraft wurde, ein „Verbrechen“, das nur Flüchtlinge in Deutschland begehen können. Es gibt in keinem anderen Land in Europa eine derart umfassende und pauschale Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Flüchtlinge.
Insbesondere vor dem historischen Hintergrund der Teilung Deutschlands habe ich keinen Zweifel, dass Sie die Bedeutung des natürlichen und unveräußerlichen Rechts auf Bewegungsfreiheit erkennen und hochschätzen. Es ist untrennbar mit der Würde des Menschen verbunden und wird von der deutschen Verfassung, der Allgemeinen Menschenrechtcharta und den Europäischen Menschenrechtkonventionen geschützt.
Herr Felix Otto ist im Gefängnis für die Ausübung dieses natürlichen Rechts.
Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf ein historisches Datum, den 22. August 1938 richten. An diesem Tag wurde mit der Ausländerpolizeiverordnung des nationalsozialistischen Regimes eine ähnliche Beschneidung der Bewegungsfreiheit festgelegt. Im Wortlaut und Strafmass mit überraschenden Übereinstimmungen mit dem heutigen Gesetz kann man schwer glauben, die Residenzpflicht sei nicht einfach aus dem rassistischen Gesetzeswerk des Nazi-Regimes übernommen worden.
Es gibt keine Rechtfertigung dafür, dass Flüchtlingen heute in Deutschland das Recht auf Bewegungsfreiheit genommen wird.
Ich rufe Sie auf als Personen, die in diese Sache involviert sind, bzw. Verantwortung darin tragen, die sofortige Freilassung des Herrn Felix Ottos zu veranlassen. Statt der weiteren Anwendung dieses Gesetzes sollte von Ihnen Prozesse zur Abschaffung des Gesetzes in Bewegung gesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Datum, Unterschrift
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Bitte sendet auch eine Kopie des Protestfaxes an das Büro von THE VOICE Refugee Forum
Fax: 03641420270
Email: voice_mail@emdash.org
Internet: http://thevoiceforum.org
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