Bremen, den 6.11. 2008
Spendenaufruf für die Familienzusammenführung von 3 Kindern aus dem Irak zu ihren Eltern nach Bremen
Liebe Unterstützer und Unterstützerinnen der Ökumenischen Ausländerarbeit Bremen und des Flüchtlingsrates Bremen,
als ich Sie im Dezember 2007 darum bat, dafür zu spenden, dass Familie M. endlich ihre 3 noch im Irak verbliebenen Kinder nach Bremen holen kann, haben viele von Ihnen sehr großzügig gespendet: 3.000 € kamen damals zusammen. Leider ist diese Familienzusammenführung noch immer nicht glücklich beendet. Am 29. Mai hatte ich Ihnen in einem Zwischenbericht die bürokratischen Hürden geschildert, die sich immer wieder vor der Familie aufbauten (s.u.). Danach ging dieses Drama folgender Maßen weiter:
Im August konnten die Kinder endlich die neu beschafften Dokumente in der dt. Botschaft in Amman abgeben. Die Botschaft zweifelte die Echtheit dieser Dokumente an und erklärte nun, eine Visumserteilung könnte nur erfolgen, wenn die Eltern und die Kinder einen DNA-Test vornähmen ließen. Die Eltern veranlassten dies für teures Geld in Bremen. Den Kindern wurde jedoch bei den ihnen empfohlenen 2 Kliniken im Irak (wohin sie erneut zurückkehren mussten) mitgeteilt, dass dort ein solcher Test nicht durchgeführt werden könne. So musste das Set für die Durchführung der Speichelproben über die dt. Botschaft in Bagdad eingeflogen werden und zum Glück fand sich ein Arzt bereit, den Test durchzuführen. Nun ist auch für das Auswärtige Amt endgültig und eindeutig bewiesen, dass Herr und Frau M. die Eltern ihrer Kinder sind und es heißt, der Visumserteilung stünde nun nichts mehr im Wege.
Am Ende dieser Nachricht füge ich Ihnen einen Ausschnitt aus einem Rundbrief der GRÜNEN Bremer Bundestagsabgeordneten Marieluise Beck an, die sich sehr für Familie M. eingesetzt hat und die Angelegenheit aus ihrer Sicht schildert.
Inzwischen sind ihre großzügigen Spenden natürlich längst verbraucht für die mehrfachen Reisekosten zwischen dem Irak und Syrien sowie die DNA-Test und die Familie hat sich überdies verschuldet. Die Kinder sollen nun über Teheran nach Bremen fliegen. Für die Benzinkosten in den Iran und die 3 Flugtickets werden noch einmal ca. 3000 € benötigt.
Ich bitte Sie, mit Ihrer Spende dazu beizutragen, dass die 3 Kinder nach 4 Jahren vergeblicher Bemühungen endlich zu ihren Eltern nach Bremen kommen können!
Sie können spenden auf das Konto
Ökumenische Ausländerarbeit Bremen e.V.
Konto-Nr. 1183 05 85 bei der Sparkasse Bremen, BLZ 290 501 01
Kennwort: Sozialfonds, Zusammenführung Familie M.
Ich danke Ihnen im voraus und verbleibe mit herzlichen Grüßen
Ihre
Britta Ratsch-Menke
Rundbrief der Bundestagsabgeordneten Marieluise Beck vom September 2008
Die Familie M. Seit 2004 lebt in Bremen ein yezidisches Ehepaar mit einem schwer behinderten Kind. Sie sind als politische Flüchtlinge anerkannt. Dementsprechend greift Art.25der Genfer Flüchtlingskonvention und damit das Recht auf Familienzusammenführung. Drei (damals) noch minderjährige Kinder waren bei Verwandten in Bagdad geblieben. Die konsularische Abwicklung des Nachzug musste zunächst in Syrien, später dann in Jordanien vonstatten gehen.
Obwohl die Anforderungen an die Ausweis- und Herkunftspapier - wegen der politischen Verfolgung - laut Völkerrecht und Genfer Flüchtlingskonvention nicht so angesiedelt werden wie bei regulärem Familiennachzug, reichte die Papierlage dem Konsulat nicht aus.Und so wurden die Kinder im Laufe von vier Jahren viermal zurück in den Irak - und damit in ein Kriegsgebiet - zurückgeschickt. Die Mutter befand sich zwischenzeitlich in Bremen in stationärer psychiatrischer Behandlung.
Im April dieses Jahres sprachen die Kinder wieder in Amman vor. Eine Vorabzustimmung des Landes Bremen für die Aufnahme lag vor, die Papier der Kinder waren vollständig. Ohne Begründung wurde den Kinder jedoch das Visum nach Deutschland abermals verweigert und damit auch die Einreise. Zwischenzeitlich hat Jordanien eine Visumpflicht eingeführt und auf diese Weise sind neue Hindernisse entstanden.
Nach vier (!) Jahren des Nachdenkens kam die deutsche Botschaft in Amman nunmehr auf den Gedanken, dass die Kinder nicht die leiblichen der Flüchtlingseltern in Bremen seien und deklariert die Papiere der Kinder als gefälscht. Über Jahre hinweg kamen weder die konsularischen Behörden noch die Visumsabteilung des Auswärtigen Amtes auf die Idee, durch einen schlichten Speichertest die Verwandtschaftsbeziehungen diese Kinder zu den Eltern zu klären - offenbar hatte niemand ein Interesse daran.
Die überzogene und restriktive, an Willkür grenzende Haltung der Visumsabteilung ist offenbar eine Folge von Ignoranz und Angst vor Fehlentscheidungen. Deswegen verschwinden solch dramatisch menschliche Schicksale in den Akten. Überforderte oder sich machtvoll fühlende Sachbearbeiter berufen sich auf ihre Handbücher zum Asylrecht und verlangen nochmalige und nochmalige Sicherungen; der Geist der völkerrechtlich bindenden Vorschrift der Genfer Flüchtlingskonvention zählt wenig.
Noch immer sind die Kinder nicht hier. Es braucht einiges, um den Glauben an die Rechtsstaatlichkeit und die Geltung der Menschenrechte in unserem Land nicht in Zweifel zu ziehen.