Afredita H., ihr Mann und ihre Kinder wurden aufgefordert, Deutschland zum 4. April „freiwillig“ zu verlassen. Nachdem die Familie dies wegen Afreditas Reiseunfähigkeit (sie ist schwer krank) abgelehnt hatte, wurde sie vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten aufgefordert, am 9. April „zwecks Klärung des Aufenthaltes“ bei der Ausländerbehörde zu erscheinen.
Die Familie verfügt über keinerlei Aufenthaltspapiere mehr, sondern lediglich noch über eine Grenzübertrittsbescheinigung, die sie bei der Ausreise der Passkontrollstelle vorlegen soll.